{"id":832,"date":"2013-10-23T15:38:05","date_gmt":"2013-10-23T13:38:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.twenta.nl\/\/?page_id=832"},"modified":"2015-06-19T10:39:03","modified_gmt":"2015-06-19T08:39:03","slug":"algemeine-geschaftsbedienungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.twenta.nl\/de\/ueber-uns\/algemeine-geschaftsbedienungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Datei als PDF :\u00a0<span style=\"color: #ff0000;\"><a style=\"color: #ff0000;\" href=\"http:\/\/www.twenta.nl\/wp-content\/uploads\/TWENTA_AGB_V01.pdf\" target=\"_blank\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedienungen<\/a><\/span><\/p>\n<p><b>Bodentreppen &#8211; Scherentreppen &#8211; Flachdachausstiege &#8211; Spindeltreppen<\/b><\/p>\n<p><b>Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:<\/b><\/p>\n<p><b>G\u00fcltig ab 01.01.2014<\/b><\/p>\n<p>1. Alle Angebote, Vertragsabschl\u00fcsse, Lieferungen und Leistungen der Smeing Twenta BV erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Gesch\u00e4fts-, Lieferungsund Zahlungsbedingungen. Diese gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Die Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Den Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdr\u00fccklich widersprochen. Wir warden durch diese auch dann nicht verpflichtet, wenn ein nochmaliger Widerspruch bei Vertragsabschlu\u00df nicht erfolgt. Von diesen Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn wir diesen ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmen. Zusicherungen, Nebenabreden und \u00c4nderungen des Vertrags sind nur in Schriftform wirksam.<\/p>\n<p>2. Angebot und Vertragsabschlu\u00df<\/p>\n<p>2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerkl\u00e4rungen sowie Auftr\u00e4ge und s\u00e4mtliche Bestellungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in allen F\u00e4llen unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigung. Erg\u00e4nzungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls ihrer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>2.2. Zeichnungen, Ma\u00dfe, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten in Katalogen, Preislisten und \u00e4hnlichen Drucksachen sind branchen\u00fcbliche Ann\u00e4herungswerte. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird. Gleiches gilt f\u00fcr Sonderanfertigungsauftr\u00e4ge hinsichtlich der Angaben \u00fcber Ausf\u00fchrungen, Abmessungen und dergleichen mehr.<\/p>\n<p>2.3. Durch Weiterentwicklungen bedingte \u00c4nderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten, ohne da\u00df hieraus Anspr\u00fcche welcher Art auch immer abgeleitet werden k\u00f6nnen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige \u00c4nderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.<\/p>\n<p>3. Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>3.1. Unsere Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir berechnen die bei Vertragsabschlu\u00df vereinbaren Preise, die auf den zu dieser Zeit g\u00fcltigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich diese zwischen Vertragsabschlu\u00df und vereinbarter Lieferzeit \u00e4ndern, so sind wir zu entsprechender Preis\u00e4nderung berechtigt.<\/p>\n<p>3.2. Die Zahlung gilt als erf\u00fcllt, wenn der Zahlbetrag einem unserer Konten vorbehaltlos gutgeschrieben wurde oder wir \u00fcber den Betrag frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Kosten und Spesen, die im Zusammenhang mit der Zahlung stehen, tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.3. Es besteht die Berechtigung, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, hat er den daraus entstandenen Schaden zu tragen. Besteht Zahlungsverzug, k\u00f6nnen weitere Lieferungen und Leistungen bis zur Beseitigung des Verzugs verweigert werden.<\/p>\n<p>3.4. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tage ohne Abzug. Skontoabzug entf\u00e4llt wenn der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber uns im R\u00fcckstand ist. Wechselzahlungen m\u00fcssen vorher schriftlich vereinbart werden.<\/p>\n<p>3.5. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und noch nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von Gegenanspr\u00fcchen aus derselben Lieferung geltend machen.<\/p>\n<p>3.6. Bei \u00dcberschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, f\u00fcr die Zeit vom F\u00e4lligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseingangs Verzugszinsen und s\u00e4mtliche mit der Geltendmachung und Eintreibung der Forderungen im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten f\u00fcr die Einschaltung eines Inkassob\u00fcros, zu berechnen. Im Falle des Verzuges k\u00f6nnen wir, vorbehaltlich der Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens, Zinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Basissatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank belasten.<\/p>\n<p>4. Lieferung, Transportsch\u00e4den, Lieferzeit, Verzug, Unm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>4.1. Die Lieferung beginnt mit Vertragsabschlu\u00df, jedoch nicht vor der vollst\u00e4ndigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und der Klarstellung aller Einzelheiten der Ausf\u00fchrung. Verbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen bed\u00fcrfen der Schriftform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche des Vertragspartners verl\u00e4ngern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Einflusses liegen, z.B. h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, verz\u00f6gerte Ablieferung durch den Zulieferer. Ist eine Anzahlung vereinbart, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit bis zur Erbringung der Anzahlung entsprechend. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Verzugs oder Unm\u00f6glichkeit kann der Vertragspartner nur bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit geltend machen. Die H\u00f6he der Verzugsentsch\u00e4digung ist auf insgesamt h\u00f6chstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt. Der Verzug erfordert in jedem Fall eine nach F\u00e4lligkeit der Lieferung und Leistung erfolgten schriftlichen Mahnung des Vertragspartners uns gegen\u00fcber, in der uns eine angemessene und f\u00fcr das Produkt \u00fcbliche Nachfrist Ber\u00fccksichtigung der jeweils geltenden Marktverh\u00e4ltnisse einger\u00e4umt wird.<\/p>\n<p>4.2. Die Lieferbedingungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen sowie den Preislisten. Die Wahl der Versandart behalten wir uns vor. Mehrkosten f\u00fcr vom Besteller geforderte Versandarten und f\u00fcr Lieferungen an eine andere Adresse werden dem Besteller belastet.<\/p>\n<p>&#8211; Transportsch\u00e4den sind beim Empfang der Ware dem Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen. Teillieferungen und \/leistungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&#8211; Alle Lieferungen sind im Rahmen des SVS\/RVS versichert. Eine dar\u00fcber hinausgehende Transportversicherung ist Sache des Bestellers. Transportsch\u00e4den sind beim Empfang der Ware dem Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten M\u00e4ngeln mu\u00df diese Anzeige sp\u00e4testens am 6. Tage nach Ablieferung erfolgen. Teillieferungen und -leistungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>5. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>5.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einl\u00f6sung s\u00e4mtlicher in Zahlung gegebener Wechsel. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer Ware, die immer f\u00fcr uns als Hersteller erfolgt (\u00a7 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen Waren steht uns Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.<\/p>\n<p>5.2. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, verarbeiten oder ver\u00e4u\u00dfern. Zu anderer Verf\u00fcgung \u00fcber die Vorbehaltsware (z.B. Sicherungs\u00fcbereignung, Verpf\u00e4ndung) ist er nicht berechtigt. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in H\u00f6he unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen einschlie\u00dflich Wechsel an uns abgetreten. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Im Falle des Widerrufs hat uns der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen auf Verlangen sofort mitzuteilen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigen. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, unbefriedigender Auskunft \u00fcber die Zahlungsf\u00e4higkeit bzw. Verm\u00f6genslage des Bestellers oder wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen, sind wir befugt, Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.<\/p>\n<p>6. Gew\u00e4hrleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verj\u00e4hrung<\/p>\n<p>6.1. Erkennbare M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Empfang der Lieferung, versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Unwesentliche Abweichungen von Zeichnung und Modell begr\u00fcnden keine M\u00e4ngelru\u00efge. Ebenso begr\u00fcnden Abweichungen die sich aus der Natur der verwendeten Werkstoffe ergeben keine M\u00e4ngelru\u00efge. Dies ist auch der Fall, wenn gegossene Aluminiumteile im Rohzustand geliefert werden und sich durch Oxidation ver\u00e4ndern. Wenn eine M\u00e4ngelru\u00efge begr\u00fcndet geltend gemacht wird, d\u00fcrfen Zahlungen nur in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, der in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln steht.<\/p>\n<p>6.2. Bei begr\u00fcndeten M\u00e4ngelru\u00efgen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Mehrere Nachbesserungsversuche oder neue Lieferungen sind zul\u00e4ssig. Ersetzte Teile werden (wieder) unser Eigentum. Zur Behebung aller M\u00e4ngel hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Keine M\u00e4ngelhaftung wird \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ungeeigneten oder unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder mangelnde Einbauarbeiten entstanden sind. Unsere Gew\u00e4hrleistungspflicht entf\u00e4llt auch, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Besch\u00e4digungen oder \u00c4nderungen vornehmen, die mit dem geltend gemachten Mangel in urs\u00e4chlichem Zusammenhang stehen. Nachteile die durch Lagerung und verz\u00f6gerten Einbau entstehen, tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>6.3. Sind Nachbesserung oder Ersatz nicht m\u00f6glich, endg\u00fcltig fehlgeschlagen oder unzumutbar verz\u00f6gert, so kann der Besteller R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. Ausgeschlossen sind weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers (vertraglich und au\u00dfervertraglich) gegen uns und unsere Erf\u00fcllungsgehilfen, einschlie\u00dflich Schadensersatzanspr\u00fcche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Sch\u00e4den, entgangenem Gewinn und aus der Durchf\u00fchrung der Gew\u00e4hrleistung, soweit nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird bzw. f\u00fcr das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Jegliche Haftung ist auf den bei Vertragsabschlu\u00df vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>6.4. Erfolgt die Montage durch uns nach gesondertem Auftrag, schafft der Auftraggeber die Voraussetzung f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einbau. Er ist allein f\u00fcr die Einhaltung der einschl\u00e4gigen beh\u00f6rdlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftraggeber sorgt auch insbesondere auf seine Kosten f\u00fcr die erforderlichen Genehmigungen und die Statik. Montagearbeiten warden nach VOB ausgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.5. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, sowie Vorschl\u00e4ge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Besteller lediglich die bestm\u00f6gliche Verwendung unserer Produkte erl\u00e4utern. Sie befreien den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Pr\u00fcfung von der Eignung unserer Produkte f\u00fcr den von ihm beabsichtigten Zweck zu \u00fcberzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung des uns obliegenden Pflichten auch vor Vertragsabschlu\u00df, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden, so gelten f\u00fcr unserer Haftung unter Ausschlu\u00df weiter Anspr\u00fcche des Bestellers die Regelungen unter Ziffer 6.1 bis 6.4 dieser Bedingungen entsprechend.<\/p>\n<p>6.6. Die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gelten auch f\u00fcr alle anderen Anspr\u00fcche des Bestellers einschlie\u00dflich Schadensersatzanspr\u00fcchen (vertraglich und au\u00dfervertraglich), es sei denn, da\u00df Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird.<\/p>\n<p>7. R\u00fccksendungen<\/p>\n<p>7.1. R\u00fccksendungen sind, sofern keine Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung von uns besteht, nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig. Wir sind berechtigt, Aufwendungen f\u00fcr Warenkontrolle, Neuverpackung oder ggf. f\u00fcr Oberfl\u00e4chenbehandlung bei unserer Gutschrift in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schadens bleibt vorbehalten. Die Kosten f\u00fcr den R\u00fccktransport tr\u00e4gt der Absender.<\/p>\n<p>8. Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/p>\n<p>8.1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen ist unser Sitz in Denekamp.<\/p>\n<p>8.2. Es gilt niederlandisches Recht.<\/p>\n<p>8.3. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder Tr\u00e4gern eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens wird als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand Almelo vereinbar.<\/p>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datei als PDF :\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedienungen Bodentreppen &#8211; Scherentreppen &#8211; Flachdachausstiege &#8211; Spindeltreppen Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: G\u00fcltig ab 01.01.2014 1. Alle Angebote, Vertragsabschl\u00fcsse, Lieferungen und Leistungen der Smeing Twenta BV erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Gesch\u00e4fts-, Lieferungsund Zahlungsbedingungen. 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